PV-Zustandsanalyse vor Gewährleistungsende
Ihre Anlage ist jünger als 5 Jahre? Optimal.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Ihre Photovoltaikanlage vor Ablauf der Gewährleistung professionell prüfen zu lassen.
Oft zeigen sich erst nach mehreren Betriebsjahren verdeckte Mängel, Montagefehler oder defekte Module – die Ihr Installateur noch kostenlos beheben muss, solange die gesetzliche Gewährleistung läuft.
Ich überprüfe Ihre Anlage umfassend – technisch, elektrisch und thermografisch – und dokumentiere alle Auffälligkeiten normgerecht nach DIN EN 62446-1 / VDE 0100-712.
Sie erhalten eine fachtechnische Bewertung mit Beweiswert, die sowohl für Versicherungen als auch für rechtliche Auseinandersetzungen verwendbar ist.
So sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Ansprüche – bevor es zu spät ist.
Vor-Ort-Beratung für klare Entscheidungen
Ablauf der Premium-Gewährleistungsprüfung
1. Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder direkt rechts mit dem Kontaktformular
Ich schaue mit die grundlegenden Anlagendaten (Standort, Größe, Baujahr) an und vereinbare einen Termin zur Vor-Ort-Besichtigung.
2. Vor-Ort-Besichtigung
Ich sehe mir Ihre PV-Anlage persönlich an, prüfe die Zugänglichkeit, Sicherheitsaspekte und vorhandene Unterlagen.
Auf Basis dieser Einschätzung erstelle ich anschließend ein verbindliches, transparentes Angebot für die Prüfung.
3. Technische Prüfung
Nach Angebotsfreigabe führe ich alle normgerechten Messungen, Thermografieaufnahmen und Sichtprüfungen gemäß DIN EN 62446-1 und VDE 0100-712 durch – für eine vollständige technische Bewertung Ihrer Anlage.
4. Dokumentation & Bewertung
Alle Ergebnisse werden protokolliert, bewertet und mit aussagekräftigen Fotos belegt. Sie erhalten einen ausführlichen Prüfbericht mit klarer Mängelübersicht und Priorisierung.
5. Maßnahmenplan
Ich liste sämtliche festgestellten Mängel auf und erstelle für Sie eine schriftliche Vorlage zur Mängelanzeige, mit der Sie beim Installateur die kostenfreie Nachbesserung innerhalb der Gewährleistungsfrist anfordern können.
6. Nachbesserung durch den Installateur
Ihr Errichter behebt die beanstandeten Punkte im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht – selbstverständlich auf eigene Kosten.
7. Nachkontrolle
Nach erfolgter Nachbesserung überprüfe ich die Anlage erneut und bestätige die ordnungsgemäße Behebung der Mängel – inklusive Ergänzung Ihrer Dokumentation.
8. Abschlussdokumentation
Sie erhalten eine vollständige, normgerechte Abschlussdokumentation als Nachweis für Gewährleistung, Versicherung und zukünftige Wartungen.
Damit ist Ihre Anlage technisch, rechtlich und dokumentarisch auf dem neuesten Stand.
Alles Wichtige im Blick
Warum diese Prüfung wichtig ist
Bei der Installation einer Photovoltaikanlage besteht für den Betreiber 5 Jahre gesetzliche Gewährleistung (§ 634a BGB)*.
In dieser Zeit muss der Installateur alle Mängel auf eigene Kosten beseitigen – inklusive Arbeitszeit, Material und Zugangsmittel (z. B. Hubsteiger).
Nach Ablauf der 5 Jahre trägt der Betreiber alle Kosten selbst, egal ob Montage- oder Materialfehler.
Durch eine Prüfung kurz vor Ablauf der Gewährleistung können noch rechtzeitig alle Mängel erkannt und kostenfrei nachgebessert werden.
Vorteil für den Betreiber: Frühzeitige Prüfung = Recht auf kostenlose Nachbesserung sichern.
Gesetzliche Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 633 – 637
Was abgedeckt ist / Wer zahlt
Montagefehler, Anschlussfehler, fehlende Schutzmaßnahmen → Installateur
Defekte Bauteile, wenn vom Installateur geliefert → Installateur (ggf. über Hersteller)
Ausbau, Montage, Anfahrt, Hubsteiger → Installateur (§ 635 BGB)
Schäden nach Ablauf der 5 Jahre → Betreiber selbst
Was die Gewährleistung abdeckt
Herstellergarantie (freiwillig, zusätzlich)
Hersteller geben oft 10 – 12 Jahre Produktgarantie und 25 Jahre Leistungsgarantie.
Diese Garantie umfasst nur das Material (z. B. Ersatzmodul), nicht die Montagekosten.
Der Betreiber muss den Defekt technisch nachweisen – z. B. durch einen Prüfbericht oder eine Thermografie.
Ihr Vorteil: Ich liefere die technische Dokumentation, die Hersteller für Garantiefälle fordern.
Normen & Prüfpflichten
Die Grundlage meiner Prüfung:
DIN EN 62446-1 / VDE 0126-23-1 – Anforderungen an Systemdokumentation, Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen
VDE 0100-712 – Errichtung von PV-Anlagen
VDE 0105-100 – Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen
Diese Normen definieren, wie eine PV-Anlage geprüft und dokumentiert werden muss, damit sie sicher und normgerecht betrieben werden kann.
Ihre Rechte als Betreiber
- Prüfung und Dokumentation verlangen: Der Errichter ist verpflichtet, bei Übergabe eine vollständige Prüfdokumentation nach VDE 0100-712 vorzulegen.
- Mängelanzeige stellen: Wenn Mängel festgestellt werden, können Sie innerhalb der 5 Jahre schriftlich Nachbesserung verlangen (§ 635 BGB).
- Selbstvornahme: Reagiert der Installateur nicht, dürfen Sie den Mangel durch einen anderen Fachbetrieb beheben lassen und die Kosten vom Installateur zurückfordern (§ 637 BGB).
Wie ich Sie unterstütze
Ich führe eine vollständige technische Prüfung Ihrer PV-Anlage durch – elektrisch, thermisch und dokumentarisch – und liefere Ihnen:
- einen normgerechten Prüfbericht (nach DIN EN 62446-1)
- eine Übersicht aller Mängel und Auffälligkeiten
- eine vorformulierte Mängelanzeige, die Sie an Ihren Installateur senden können
- eine Nachprüfung, nachdem der Mangel behoben wurde
Ergebnis: Ihre Anlage ist dokumentiert, sicher und Gewährleistungsansprüche sind gesichert.
Haftungs- und Zuständigkeitsabgrenzung
Diese Prüfung erfolgt auf Grundlage technischer und normativer Bewertung.
Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Gewährleistungsansprüche werden vom Betreiber gegenüber dem Errichter geltend gemacht.
Eine PV-Gewährleistungsprüfung vor Ablauf der 5 Jahre ist kein Luxus, sondern die einzige Möglichkeit, Mängel rechtzeitig auf Kosten des Installateurs beheben zu lassen.
Danach trägt der Betreiber alle Folgekosten selbst.
Ich dokumentiere Ihre Anlage technisch korrekt, nachvollziehbar und normgerecht – damit Sie rechtlich und elektrisch auf der sicheren Seite sind.
Fazit für den Kunden
*"Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Aufdach-Photovoltaikanlagen kann gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB die fünfjährige Gewährleistungsfrist für Bauwerke gelten. Der BGH hat bestätigt, dass bei nachträglich errichteten Aufdach-Anlagen eine bauwerkstypische Risikolage vorliegen kann, die die 5-Jahres-Frist auslöst (BGH, VII ZR 348/13). In Bayern gibt es zudem obergerichtliche Rechtsprechung, die PV-Anlagen als Bauwerk einordnet (OLG Bamberg, 6 W 38/11). Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab (Art der Befestigung, bauliche Einbindung, Funktion fürs Gebäude).Allerdings: Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung für alle Aufdachanlagen liegt noch nicht vor – jede Einzelfallprüfung bleibt erforderlich."
